Name des Kunden
| Menge | Leistung | Einzelpreis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Gesamtbetrag | 0,00 € | ||
Steuerfreie Kleinunternehmerleistung gemäß § 19 UStG.
Füllen Sie die Felder aus. Die Rechnung entsteht direkt darunter, mit allen Pflichtangaben nach § 34a UStDV. Danach können Sie sie drucken, als PDF speichern oder als HTML-Datei herunterladen. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser – nichts wird an uns gesendet.
| Menge | Leistung | Einzelpreis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Gesamtbetrag | 0,00 € | ||
Steuerfreie Kleinunternehmerleistung gemäß § 19 UStG.
| Angabe | Kleinunternehmer (§ 34a UStDV) |
|---|---|
| Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden | Pflicht |
| Steuernummer oder USt-IdNr. (bzw. Kleinunternehmer-ID) | Pflicht |
| Ausstellungsdatum | Pflicht |
| Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung | Pflicht |
| Entgelt in einer Summe mit Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer | Pflicht |
| Angabe „Gutschrift“, wenn Ihr Kunde die Rechnung für Sie ausstellt | Pflicht in diesem Fall |
| Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Bankverbindung | Nicht in § 34a UStDV verlangt – aber für Ihre Buchhaltung und für Ihre Kunden sinnvoll |
| Umsatzsteuer, Steuersatz | Nicht ausweisen |
Für Rechnungen bis 250 € brutto gelten noch weniger Pflichtangaben – den Hinweis auf die Steuerbefreiung brauchen aber auch sie (BMF-Schreiben vom 18. März 2025). Mehr zur Kleinbetragsrechnung
Max Mustermann Design · Musterstraße 1 · 12345 Musterstadt Beispiel GmbH Beispielweg 2 54321 Beispielstadt Rechnung Nr. 2026-001 Rechnungsdatum: 09.10.2026 Leistungszeitraum: Oktober 2026 1 × Gestaltung Logo (Pauschale) 450,00 € Gesamtbetrag 450,00 € Steuerfreie Kleinunternehmerleistung gemäß § 19 UStG. Steuernummer: 12/345/67890 IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00
Die Namen, Nummern und Beträge sind Platzhalter.
Überschreitet Ihr Umsatz die Kleinunternehmergrenzen (Vorjahr 25.000 €, laufendes Jahr 100.000 €), weisen Sie Umsatzsteuer aus und müssen im B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen. Ein Rechnungsprogramm, das XRechnung und ZUGFeRD schon kann, erspart dann den Umstieg.
Quellen (Stand: 9. Oktober 2026): § 34a UStDV, § 33 UStDV, § 14 UStG, § 19 UStG, BMF-Schreiben vom 18. März 2025. Muster ohne Gewähr, keine Steuerberatung.