E-Rechnungspflicht: Ab wann gilt sie für Sie?
Ein paar Fragen — dann wissen Sie, ob und ab wann Sie E-Rechnungen ausstellen müssen, bekommen einen Fahrplan für Ihren Kalender und die Programme, die XRechnung und ZUGFeRD wirklich können.
An wen stellen Sie Rechnungen?
Mehrfachauswahl möglich. Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland.
Sind Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
Seit 2025: Vorjahresumsatz bis 25.000 € und im laufenden Jahr bis 100.000 €; auf Ihren Rechnungen steht keine Umsatzsteuer.
Wie hoch war Ihr Gesamtumsatz 2026?
Maßgeblich für 2027 ist der Umsatz des Vorjahres.
Wie schreiben Sie heute Rechnungen?
Daran sehen wir, wie groß der Umstieg ist.
Wie viele Rechnungen schreiben Sie pro Monat?
Viele Gratis-Tarife sind auf wenige Rechnungen begrenzt.
Wo haben Sie Ihr Geschäftskonto?
Manche Geschäftskonten enthalten bereits ein Rechnungsprogramm mit E-Rechnung.
Was ist Ihnen am wichtigsten?
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Empfangen: seit 2025
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Laut BMF reicht ein E-Mail-Postfach.
Ausstellen: 2027 oder 2028
Über 800.000 € Vorjahresumsatz ab 1. Januar 2027, alle anderen ab 1. Januar 2028. Kleinunternehmer sind ausgenommen.
Formate
XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1 (nicht MINIMUM oder BASIC-WL). Eine normale PDF reicht nicht.
Quellen: BMF — FAQ zur E-Rechnung; BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025; § 34a UStDV. Stand: 9. Oktober 2026.