84 Tage bis zur Ausstellungspflicht über 800.000 € (1. Januar 2027)✓ Anbieterdaten geprüft am 9.10.2026Unabhängig · ohne Werbung
E-Rechnungspflicht 2027 und 2028

Wissen, ab wann die E-Rechnung für Sie gilt — und welches Programm passt.

Über 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle anderen ab 2028, Kleinunternehmer gar nicht. Clarpilot sagt Ihnen in 2 Minuten, was für Sie gilt, und zeigt die Programme, die XRechnung und ZUGFeRD wirklich können.

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Ratgeber

Häufige Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Ab dem 1. Januar 2027, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, sonst ab dem 1. Januar 2028. Empfangen müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025.

Gilt die Pflicht für Kleinunternehmer?

Nein, nicht für das Ausstellen (§ 34a UStDV) — auch nicht nach 2028. Empfangen müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen aber können.

Ist eine PDF eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, z. B. XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1. ZUGFeRD sieht aus wie eine PDF, enthält aber die Daten als XML.

Brauche ich ein spezielles Programm zum Empfangen?

Laut BMF genügt ein E-Mail-Postfach. Um eine XRechnung lesen zu können, brauchen Sie aber einen Viewer — zum Beispiel unser kostenloses Prüf-Tool.

Quellen: BMF — FAQ zur E-Rechnung, BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025, § 34a UStDV. Stand: 9. Oktober 2026.